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Mittwoch, 20. Februar 2013

"Pille danach": So schnell kann's gehen

Am 31. Januar 2013 erklärte Joachim Kardinal Meisner von Köln, unter welchen Bedingungen es ethisch vertretbar ist, Frauen nach einer vermutlichen Vergewaltigung als Notfallkontrazeption die sogenannte "Pille danach" zu verordnen. In der Erklärung heißt es unter anderem:
"Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird."
Kardinal Meisner forderte die Ärzte an katholischen Einrichtungen auf, dem wissenschaftlichen Stand gemäß und auf Grundlage der von ihm in der Erklärung benannten Prinzipien betroffenen Frauen nach allen Regeln der ärztlichen Kunst beizustehen. Das Schreiben des Kölner Kardinals ist moraltheologisch einwandfrei und bestätigt die bisherige und - was den Lebensschutz angeht - unveränderliche Lehre der Kirche.

Keine drei Wochen später ist es in katholischen Krankenhäusern, so in NRW und Rheinland-Pfalz und also katholischen Ärzten, neuerdings offiziell nicht nur erlaubt sondern geboten, die - nach wie vor potentiell frühabtreibende - "Pille danach" mutmaßlich vergewaltigten Frauen zu verschreiben bzw. zu verabreichen. Mit der Berufung auf das Schreiben des Kölner Kardinals haben sich die Bischöfe von Mainz, Aachen, Essen, Münster und Paderborn in "Zusammenarbeit" mit den Länderbehörden zu diesem Schritt entschlossen.

Das heißt, dass katholische Ärzte, die in katholischen Einrichtungen arbeiten und sich zur Orientierung an der katholischen Lehre in ihrem Gewisssen verpflichtet sehen (und sich ihrem Dienstherrn gegenüber verpflichtet haben), unter Druck gesetzt werden, hier gegen ihr Gewissen potentiell abtreibende Präparate zu verordnen und an der Tötung von (ungeborenen) Personen mitzuwirken.

Es liegt klar auf der Hand, dass die Erklärung Kardinal Meisners missdeutet und missbraucht wurde und man darf gespannt sein, wohin uns diese Erklärung des Kardinals noch führt... Andererseits fragt man sich, wie es sein kann, dass der Kardinal scheinbar Interessengruppen vertraut, die herzlich wenig darum bemüht sind, sich an der Lehre der Kirche zu orientieren.

Auch die Versicherung des Kölner Oberhirten, die Eklärung sei mit römischen Stellen abgesprochen, diese römischen Stellen aber diesbezügliche Gespräche dementieren, lässt irgendwie Zweifel an der Darstellung des Kardinals aufkommen. Warum hat Meisner nicht von Anfang an die Meldung seines Presseamtes, die seine Erklärung begleitete, richtig stellen lassen?

Unverständlich ist auch ein Leserbrief des Bistumspressesprechers Christoph Heckeley in "Die Tagespost" vom 14.02., in welchem er mit harscher Kritik und äußerst unsachlich einen Kommentar von Prof. Manfred Spieker in der "Tagespost" vom 09.02. beantwortet, mit dem vernichtenden Urteil, dass Spiekers Artikel "in die Irre führe". Man fragt sich, womit die m.E. durchaus berechtigten Anfragen Prof. Spiekers zum medialen Umgang mit der Erklärung Meisners dieses Urteil verdient haben... Fragen über Fragen...

Wenn die Kirche einerseits behauptet, Leben vom Beginn an bis zum natürlichen Tod zu schützen, auf der anderen Seite aber der Eindruck erweckt wird, die Kirche billige Medikamente, die eben diesen Lebensschutz des frühen Menschseins verneinen, so wird es in der Bevölkerung auch deshalb wieder zu einem Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust gegenüber der Kirche kommen. Aber was macht das noch? Und manchem wird es inzwischen auch egal sein...

Weiteres zum Thema:

Ach so ja: das, was bei jeder Meldung über die Kölsche Geschichte mit der "Pille danach" gebetsmühlenartig wiederholt aber deshalb nicht wahrer wird, ist die Behauptung, dass zwei katholische Kölner Krankenhäuser die Behandlung einer mutmaßlich vergewaltigten Frau ABGELEHNT und die Frau ABGEWIESEN hätten. Um es nochmals zu wiederholen: Die Frau befand sich in der Notfallpraxis bei Frau Dr. Maiworm während diese (bzw. ein Mitarbeiter) telefonisch zunächst mit der einen, dann mit der anderen Klinik Kontakt aufnahm.

Weil beide Kliniken keine Materialien (ASS-Untersuchungs-Sets) für die Anonyme Spurensicherung (ASS) besaßen, da sie nicht (mehr) dem Netzwerk der ASS angehörten, hätte es keinen Sinn gemacht, die bereits von Frau Dr. Maiworm behandelte Frau zur nochmaligen Untersuchung zu übernehmen. Deshalb verwiesen die von Frau Dr. Maiworm kontaktierten Ärztinnen an (kommunale) Krankenhäuser, in denen eine ASS möglich gewesen wäre. Ein Skandal, dass daraus ein Skandal konstruiert werden konnte, die Medien machen's möglich...

 
Späte Erkenntnis:


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4 Kommentare:

  1. Fantastisch. Eine klare Stellungnahme, die alles umfasst, mit Fakten, auf den Punkt gebraucht. Darauf habe ich schon länger gewartet, leider kommt von offiziellen katholischen Medien nichts dergleichen. Herzlichen Dank dir!
    Luiza

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  2. Danke für den "Klar"-Text!
    Unverantwortlich, wie die genannten Bistümer handeln...

    Stefan

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  3. Irgendwie wird alles immer noch schlimmer. Habe inzwischen mitbekommen, auf wen die wissenschaftliche Meinung (von Fakten kann man da wirklich nicht mehr sprechen) zurückgeht, auf die sich Kardinal Meisner beruft: Die Präsidentin des Welt-Berufsverbandes der Abtreiber. Habe ich auf meinem Blog veröffentlicht.
    Das Schlimmste, was die Frühjahrsvollversammlung jetzt beschließen könnte, wäre, das man es dem "Gewissen" der behandelnden Ärzte überlässt, was eine faktische Freigabe bedeuten würde und eine Preisgabe jener Ärzte, die sich der Lehre der Kirche verpflichtet fühlen, an die reißenden Wölfe.

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    1. Ja, es ist ein Drama.
      Damit wäre das Zeugnis für das Leben, das katholische Einrichtungen durch eine Nicht-Mitwirkung an der Tötung von (ungeborenen) Personen gegeben hatten, dahin.

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