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Samstag, 9. Februar 2013

Kleines Plädoyer für die „Osterpflicht“

Von P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad

Längst verschwunden ist unter Katholiken die Rede von der „Osterpflicht“, dem Gebot also, in der österlichen Zeit seine Sünden zu bekennen und die heilige Kommunion zu empfangen. Allein schon die Verbindung von religiöser Praxis und Pflicht stößt dem heutigen Durchschnittschristen übel auf. Im Fall der heiligen Kommunion aber spitzt sich gerade für gläubige Menschen diese Problematik nochmals zu: Soll man sich denn aufgrund einer Vorschrift mit dem eucharistischen Herrn vereinigen und nicht vielmehr aus Liebe? Im übrigen haben sich die allermeisten ohnehin daran gewöhnt, bei ihren regelmäßigen oder unregelmäßigen Gottesdienstbesuchen wie selbstverständlich zur Kommunion zu gehen. Sie werden es bestimmt auch an Ostern tun, falls sie an diesem Festtag eine Kirche von innen sehen... 

Ebenso schwierig, wenn nicht noch schwieriger ist die Sache mit der Osterbeichte. Bei manchen älteren Gläubigen werden da schlechte Erinnerungen an die Tage des angeblichen „Beichtzwanges“ geweckt, während jüngere Menschen, die mit dem Sakrament der Buße nie recht vertraut wurden, sich von dunklen Befürchtungen geplagt sehen. Das sind jedenfalls keine sehr österlichen Stimmungen! 

Wer theologisch und kirchenrechtlich einigermaßen versiert ist, kann noch grundsätzlicher gegen die „Osterpflicht“ argumentieren. Gewiss, wird er sagen, gab es in den alten Katechismen die sogenannten Kirchengebote; deren drittes verlangte die jährliche Beichte, das vierte die heilige Kommunion in der österlichen Zeit. Aber wer genau hinsah, konnte schon damals erkennen, dass beides gar nicht unbedingt zusammengehörte. So verlangte das alte Kirchenrecht zwar von allen Gläubigen ab dem Unterscheidungsalter, wenigstens einmal im Jahr ihre Sünden zu bekennen, doch von der österlichen Zeit war in diesem Zusammenhang überhaupt nicht die Rede (CIC 1917, can. 906). 

Auch ist noch folgendes zu bedenken: Das Sakrament der Buße ist nach kirchlicher Lehre wesentlich zur Vergebung aller nach der Taufe begangenen schweren Sünden eingesetzt. Lässliche Sünden zu beichten empfiehlt die Kirche zwar wärmstens, sie kann und will es jedoch nicht vorschreiben. Daher formuliert schon Pietro Kardinal Gasparri (1852-1934), Staatssekretär unter den Päpsten Benedikt XV. und Pius XI., in seinem berühmten Katechismus eher vorsichtig, die Gläubigen seien gehalten, „wenigstens einmal im Jahr die schweren Sünden zu bekennen, die nicht bereits in früheren Beichten direkt nachgelassen wurden“ (Nr. 258). Dem schließt sich das heutige Kirchenrecht an: „Jeder Gläubige ist nach Erreichen des Unterscheidungsalters verpflichtet, seine schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr aufrichtig zu bekennen“ (CIC 1983, can. 989). Nur die schweren Sünden, und das nicht unbedingt in der österlichen Zeit! 

Damit wäre also die „Osterpflicht“ abgeschafft? Keineswegs. Das Gebot zur Kommunion in der österlichen Zeit besteht weiterhin (CIC 1983, can. 920; Katechismus der Katholischen Kirche, Kompendium Nr. 290). Daraus aber ergibt sich für jeden, der die Dinge rechtens im Licht des Glaubens sehen will, alles weitere wie von selbst. Denn die Sakramente der Buße und der Kommunion gehören nun einmal zusammen wie Vorbereitung und Erfüllung, und sie stehen nicht nur durch das Datum ihrer Einsetzung in direktem Zusammenhang mit dem Osterfest. Sie sind es, die dem getauften Christen die österlichen Geheimnisse in ihrer ganzen Fülle vermitteln: die Sündenvergebung in jenem Blut, das Jesus für uns vergossen hat und das in der Beichte über unsere befleckten Herzen fließt, und das neue Leben des Auferstandenen, dessen verklärter Leib uns in der heiligen Kommunion gereicht wird. 

Folglich gibt es eine „Osterpflicht“, bestehend aus dem Empfang beider Sakramente in der österlichen Zeit, zwar nicht im streng rechtlichen Sinne. (Aber welcher wirklich gläubige Christ wird denn auch sein geistliches Leben in erster Linie nach Vorschriften des Kirchenrechtes gestalten!) Von der inneren Logik des Glaubensgeheimnisses und des christlichen Lebens jedoch drängt sie sich dem denkenden, mehr noch dem betenden Katholiken geradezu unabweisbar auf: Kostbareres kann mir Gott ja gar nicht schenken als die vollkommene Reinheit meiner Seele und dann den Einzug des Siegers über Sünde und Tod in diese Seele; und folglich brauche ich kein eigenes Gebot, sondern nur ein wenig Verstand und Liebe, um den Empfang solcher Herrlichkeit zur österlichen Zeit als heiligste Pflicht zu betrachten!



Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS)
 
 
Bild: Glasmalerei by Stained Glass Inc. www.StainedGlassInc.com

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