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Freitag, 25. Januar 2013

Die "Pille danach"

Üblicherweise wird die sogenannte "Pille danach"  irreführend (vgl. Update 06.02.2013) folgendermaßen erklärt:
Die „Pille danach" verhindert oder verschiebt den Eisprung so, dass keine Befruchtung stattfinden kann. Ist es bereits zu einer Befruchtung gekommen, verhindert sie die Einnistung in die Gebärmutter. Nach bereits erfolgter Einnistung der befruchteten Eizelle ist sie nicht mehr wirksam. Diese Tatsache ist besonders wichtig, denn so gilt die „Pille danach" nicht als „Abtreibungspille".

In dieser (weitverbreiteten) Beschreibung der "Pille danach" wird eine befruchtete Eizelle im Stadium zwischen Befruchtung und Einnistung nicht als "Schwangerschaft" definiert und das Verhindern der Einnistung dieser befruchteten Eizelle dementsprechend nicht als "Abtreibung". Diese Sicht ist aber verkürzt und führt zu einer verhängnisvollen Fehleinschätzung.
Aus der Sicht der Humanembryologie (und nach katholischer Lehre) besteht kein Zweifel, daß mit der Befruchtung, also der Vereinigung der mütterlichen Eizelle und der väterlichen Samenzelle, ein einmaliger und unverwechselbarer Mensch ins Leben gerufen ist. Dementsprechend ist auch die Verhinderung der Einnistung (Nidation) der befruchteten Eizelle mit der Folge, dass diese abstirbt, eine Abtreibung, und somit die Tötung eines Menschen.
Deswegen ist die "Pille danach" eben nicht nur eine "Verhütungspille", sondern auch ein möglicherweise frühabtreibendes Medikament, dass menschliches Leben tötet. Sie ist deshalb ethisch nicht zu rechtfertigen.


*) Update 03.02.2013:
Die Seite "Frauenärzte im Netz" wurde inzwischen umgeschrieben. Es wird nun darauf hingewiesen, dass beide z.Z. auf dem Markt befindlichen Präparate, die als "Pille danach" Anwendung finden, nämlich Pidana® (Levonorgestrel) und Ellaone® (Ulipristalacetat), keinen Einfluß auf die bereits befruchtete Eizelle haben und diese nicht an der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut hindern:
"Beide hormonellen Methoden haben keinen Einfluss auf die Einnistung (Implantation) einer befruchteten Eizelle. Die „Pille danach" führt daher zu keinem Schwangerschaftsabbruch, sie ist unwirksam, sobald der Prozess der Einnistung begonnen hat."
Hier bleibt noch immer die Frage offen, was vor Beginn des "Prozesses der Einnistung", also auf dem Weg der Eizelle durch die Tube in die Gebärmutter, passieren kann. Die Aussage ist also noch schwammig bis ungenügend, um eindeutig sagen zu können, dass das Leben des möglicherweise gezeugten Kindes nicht gefährdet ist.


Update 06.02.2013:
"Es findet keine Abtreibung statt"

Laut Aussage von Dr. Christian Albring, Vorsitzender des Bundesverbandes der Frauenärzte, haben beide als "Pille danach" zugelassene Präparate (s.o.) nach neuen Forschungen nachgewiesenermaßen keine abtreibende Wirkung:
"Das sind in der Tat neue Erkenntnisse der letzten zwei Jahre und die sind erst dadurch bewusst geworden, weil es vor drei Jahren die Einführung eines neuen Präparats gab. In diesem Zusammenhang hat man die Literatur erforscht, hat neue Studien aufgelegt und diese Studien haben das gezeigt. Natürlich musste das neue Präparat mit dem alten verglichen werden, um zu sehen, ob es vielleicht besser wirkt. Und dabei hat man die Erkenntnis gewonnen, dass es nur zu einer Verschiebung des Eisprungs kommt, nicht aber zur Einnistungsverhinderung."
Lt. Domradio:
Die moderne „Pille danach“ verhindert oder verzögert den Eisprung. Wenn der Eisprung bereits erfolgt ist, die Eizelle sich aus dem Eierstock gelöst hat und im Eileiter oder in der Gebärmutter befindet, so verhindert die „Pille danach“ weder die Befruchtung dieser Eizelle noch die Einnistung in der Gebärmutter. Sie führt auch nicht dazu, dass eine künstliche Menstruation, eine so genannte Abbruchblutung, ausgelöst würde und dass dadurch ein Embryo, der sich bereits in der Gebärmutter eingenistet haben könnte, verloren gehen würde. Dies gilt für beide Arzneimittel, die derzeit als „Pille danach“ in Deutschland zugelassen sind, sowohl für Levonorgestrel als auch für Ulipristalacetat. Beide Medikamente greifen deshalb nicht in das Werden eines bereits gezeugten Menschen ein. Sie sind als Verhütungsmittel einzustufen, nicht als Mittel für einen Schwangerschaftsabbruch. Mit Arzneimitteln, die zur Ablösung der Gebärmutterschleimhaut und zu einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch eingesetzt werden, sind sie nicht vergleichbar. (Quelle: domradio)

2 Kommentare:

  1. Nach der Lehre der Kirche kann auch eine Verhütung, die nicht abtreibende Wirkung hat (z. B. Natürliche Empfängnisverhütung) nicht erlaubt sein. Ich denke, das sollte immer mit bedacht werden. Es geht nicht nur um abtreibende Mittel.

    Gruß Luisa

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    1. Liebe Luisa,
      hier geht es in erster Linie um die "Pille danach" und das vor allem im Hinblick auf das Unverständnis, das der kath. Kirche entgegenschlägt, weil sie ihre Einrichtungen dazu anhält, Vergewaltigungsopfern nicht - wie an nichtkatholischen Einrichtungen üblich - die "Pille danach" zu verschreiben.

      Mein Anliegen dieses Posts ist es aufzuzeigen, woher das verwirrende Missverständnis kommt, dass die "Pille danach" oft (fälschlicherweise) als "nichtabtreibende Pille" bezeichnet wird.

      LG

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