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Montag, 22. Oktober 2012

Gewissen und Konzil

Genau so, wie nach der Entscheidung eines rechtmäßig zusammengerufenen Allgemeinen Konzils jeder Mensch verpflichtet ist, sich nach ihm zu richten und sein Gewissen mit der Entscheidung des Allgemeinen Konzils in Übereinstimmung zu bringen, und keiner, der vorher die gegenteilige Ansicht vertreten hätte, deshalb getadelt werden kann - genau so würde ein Mensch, der vor solch einer Entscheidung geschworen hätte, die andere Meinung gegen sein Gewissen zu unterstützen und zu verteidigen, ganz bestimmt Gott schwer beleidigt haben.

Wenn aber andererseits ein Mensch in einer Sache allein auf seine eigne Meinung gestützt oder mit einigen wenigen oer auch mit noch so vielen zusammen eine Richtung einschlüge, die gegen eine offenbare Wahrheit, wie sie aus dem gemeinsamen Glauben der Christenheit erkannt wird, verstieße - ein solches Gewissen wäre bei Gott sehr verdammenswürdig.

Hl. Thomas Morus (1478 - 1535), Martyrer des Gewissens
aus: Th. More., Briefe aus dem Gefängnis (s. Quellen)


(Hervorhebungen durch Fettdruck von Admin)

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Bild: Thomas Morus; Hans Holbein d.J. 

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