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Freitag, 24. August 2012

Respekt, Frau Reiche!

Die CDU-Politikerin Katherina Reiche ist Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium und hat sich gegen die Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften und der Ehe zwischen Mann und Frau ausgesprochen. Für christlich-soziale Politiker eigentlich eine Selbstverständlichkeit und dem natürlichen Sittengesetz gemäß.

Für viele Kollegen und Kolleginnen von Frau Reiche verdient dieser Standpunkt jedoch scheinbar kein Verständnis, eher scheint sie damit in ihren Augen eine Ungeheuerlichkeit ausgesprochen zu haben. Wie anders sollte man die Reaktionen auf ihr Pladoyer erklären?

Dr. Alexander Kissler:
"Kisslers Konter" auf Focus online über den Umgang mit anderen Meinungen in der Politik:

Shitstorm gegen CDU-Politikerin (23.08.2012)

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Aus einem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre aus dem Jahre 2003:

Verhaltensweisen der katholischen Politiker in Bezug auf Gesetzgebungen zu gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften

Weil die Ehepaare die Aufgabe haben, die Folge der Generationen zu garantieren, und deshalb von herausragendem öffentlichen Interesse sind, gewährt ihnen das bürgerliche Recht eine institutionelle Anerkennung. Die homosexuellen Lebensgemeinschaften bedürfen hingegen keiner spezifischen Aufmerksamkeit von Seiten der Rechtsordnung, da sie nicht die genannte Aufgabe für das Gemeinwohl besitzen. (...)

Wenn alle Gläubigen verpflichtet sind, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben, dann sind es die katholischen Politiker in besonderer Weise, und zwar auf der Ebene der Verantwortung, die ihnen eigen ist. Wenn sie mit Gesetzesvorlagen zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften konfrontiert werden, sind folgende ethische Anweisungen zu beachten.

Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung.

Wenn ein Gesetz zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften schon in Kraft ist, muss der katholische Parlamentarier auf die ihm mögliche Art und Weise dagegen Einspruch erheben und seinen Widerstand öffentlich kundtun: Es handelt sich hier um die Pflicht, für die Wahrheit Zeugnis zu geben. Wenn es nicht möglich wäre, ein Gesetz dieser Art vollständig aufzuheben, könnte es ihm mit Berufung auf die in der Enzyklika Evangelium vitae enthaltenen Anweisungen « gestattet sein, Gesetzesvorschläge zu unterstützen, die die Schadensbegrenzung eines solchen Gesetzes zum Ziel haben und die negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Kultur und der öffentlichen Moral vermindern ». Voraussetzung dafür ist, dass sein « persönlicher absoluter Widerstand » gegen solche Gesetze « klargestellt und allen bekannt » ist und die Gefahr des Ärgernisses vermieden wird.(1) Dies bedeutet nicht, dass in dieser Sache ein restriktiveres Gesetz als ein gerechtes oder wenigstens annehmbares Gesetz betrachtet werden könnte. Es geht vielmehr um einen legitimen und gebührenden Versuch, ein ungerechtes Gesetz wenigstens teilweise aufzuheben, wenn die vollständige Aufhebung momentan nicht möglich ist.

(1) Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, 25. März 1995, 73. 

Das ganze Dokument:
"Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen"



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