Nachdem eine Ordensfrau aus den USA in  ihrem Buch ihre eigenen Ansichten zu manchen Aspekten der Sexualmoral  dem Lehramt der Kirche gleichgestellt hatte, sah sich die Kongregation für die Glaubenslehre am 30. März 2012 erneut zu einer Klarstellung veranlasst:
Unauflöslichkeit der Ehe 
Sr.  Farley schreibt: "Meine eigene Position ist, dass die                   eheliche Bindung aufgelöst werden kann aus denselben ultimativen                   Gründen wie jede äußerst ernsthafte, nahezu unbedingte,                   dauerhafte Beziehung aufhören kann, bindend zu sein. Dies                   schließt ein, dass es in der Tat Situationen geben kann,  in                  denen sich zu viel verändert hat – ein oder beide  Partner haben                  sich verändert, die Beziehung hat sich  verändert, der                  ursprüngliche Grund für die Bindung  scheint völlig abwesend zu                  sein. Der wesentliche Punkt  einer dauerhaften Beziehung besteht                  natürlich darin,  für jene, die sie eingehen, trotz aller                  möglicherweise  kommenden Veränderungen bindend zu sein. Kann sie                  immer  halten? Kann sie angesichts einer radikalen und                   unerwarteten Veränderung absolut halten? Meine Antwort: Manchmal                   nicht. Manchmal muss die Verpflichtung aufgelöst und kann die                   Bindung berechtigterweise verändert werden" (S.  304-305).
Diese Auffassung widerspricht der katholischen Lehre   über die                  Unauflöslichkeit der Ehe: "Die eheliche  Liebe verlangt  von Natur                  aus von den Gatten  unverletzliche Treue. Das ergibt sich  aus der                   gegenseitigen Hingabe, in der die beiden Gatten sich  einander                   schenken.
Liebe will endgültig sein. Sie kann  nicht bloß  ‚bis                  auf weiteres’ gelten. Diese innige  Vereinigung als  gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das  Wohl der Kinder      verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre      unauflösliche Einheit.
Der tiefste Grund liegt in der Treue      Gottes zu seinem Bund und in der Treue Christi zu seiner Kirche.      Durch das Sakrament der Ehe werden die Gatten fähig, diese Treue      zu leben und sie zu bezeugen.
Durch das Sakrament erhält die      Unauflöslichkeit der Ehe einen neuen, tieferen Sinn. Jesus      betonte die ursprüngliche Absicht des  Schöpfers, der wollte,      dass die Ehe unauflöslich sei. Er hob die  Duldungen auf, die      sich in das alte Gesetz eingeschlichen hatten.
Die  gültig      geschlossene und vollzogene Ehe zwischen Getauften kann  durch      keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch  den      Tod, aufgelöst werden".(1)
                 Scheidung und Wiederverheiratung 
Sr.  Farley schreibt: "Wenn die Ehe zu Kindern geführt hat,                   werden ehemalige Eheleute im bleibenden Auftrag der Elternschaft                   über Jahre hinweg zusammengehalten, vielleicht sogar ein  Leben                  lang. Auf jeden Fall ist das Leben zweier einmal  verheirateter                  Personen für immer durch die Erfahrung  dieser Ehe geprägt. Die                  Tiefe dessen, was bleibt, kennt  Grade, doch etwas bleibt. Aber                  verbietet das, was  bleibt, eine zweite Ehe? Nach meiner eigenen                  Auffassung  ist das nicht der Fall. Welche anhaltende                   Verpflichtung ein verbleibendes Band auch beinhaltet, es muss                   nicht das Verbot einer Wiederverheiratung einschließen –                   jedenfalls nicht mehr als das bleibende Band zwischen Eheleuten                   nach dem Tod eines der beiden Partner der Person, die  noch am                  Leben ist, eine zweite Ehe verbietet" (S. 310).
Diese Sicht widerspricht der katholischen Lehre,  welche die                  Möglichkeit der Wiederverheiratung nach  einer Scheidung                  ausschließt: "In vielen Ländern gibt es  heute zahlreiche                  Katholiken, die sich nach den zivilen  Gesetzen scheiden lassen                  und eine neue, zivile Ehe  schließen. Die Kirche fühlt sich dem                  Wort Jesu Christi verpflichtet: 'Wer  seine Frau aus der Ehe                  entlässt und eine andere  heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch.                  Auch eine Frau  begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe                   entlässt und einen anderen heiratet' (Mk 10,11-12).
Die Kirche                  hält deshalb daran fest, dass sie, falls die Ehe gültig war,                  eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen  kann. Falls                  Geschiedene zivil wiederverheiratet sind,  befinden sie sich in                  einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht.                  Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die                  Kommunion empfangen.
Aus  dem gleichen Grund können sie gewisse                  kirchliche  Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das                   Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen,                   das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu                   haben, und sich verpflichten, in vollständiger  Enthaltsamkeit zu                  leben".(2)
(1) Katechismus der Katholischen Kirche, Nr.                  1646-1647, 2382; vgl. Mt 5,31-32; 19,3-9; Mk 10,9; Lk 16,18; 1                  Kor 7,10-11; II. Ökum. Vatikanisches Konzil,                  Pastoralkonstitution Gaudium et spes über die Kirche in                  der Welt von heute, Nr. 48-49;      Codex des kanonischen Rechtes,                  can. 1141; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben           Familiaris consortio über die Aufgaben der christlichen                  Familie in der modernen Welt (22. November 1981), Nr. 13:      AAS                 74 (1982), 93-96.
(2) Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1650;                  vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben           Familiaris                  consortio, Nr. 84:      AAS 74 (1982), 184-186;                  Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben           Annus                  Internationalis Familiae  über den Kommunionempfang von                  wiederverheirateten  geschiedenen Gläubigen (14. September 1994):                 AAS 86 (1994), 974-979.
(Hervorhebungen durch Fettdruck von F.W.) 
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Weiteres zum Thema:
- Aus gegebenem Anlass...
 - Der Anlass: Memorandum der Priester und Diakone im Bistum Freiburg vom Mai 2012
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Foto: wikipedia

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