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Donnerstag, 28. Juni 2012

Lehramt und Gewissen, Teil 3


Fortsetzung von hier

5. Gewissenlosigkeit, Gewissen des Einzelnen und Lehramt

Das Gegenteil vom Gewissen ist die Gewissenlosigkeit. Gewissenlos ist der Mensch, der bezüglich der Frage, ob etwas gut oder böse, ob es Sünde oder erlaubt sei, gleichgültig ist. Gewissenlos ist der Mensch, der für den letzten Ernst des Sittlichen, für die Beleidigung Gottes durch die Sünde blind ist. Gewissenlos ist derjenige, der sich der Stimme des Gewissens ausdrücklich verschließt, der leichtsinnig, ohne zu prüfen, ob etwas gut oder böse ist, seinem Impuls im Handeln folgt.

Aber die wahre Kooperation des Gewissens, seine zur vollen Verantwortlichkeit aufrufende Stimme setzt die Kenntnis  dessen voraus, was prinzipiell gut oder böse, gottgefällig oder Sünde, erlaubt oder unerlaubt ist, und derjenige, der sich der Täuschungsmöglichkeit des Menschen, der Gefahr der sittlichen  Wertblindheit nicht bewußt ist, ist auch gewissenlos und handelt unverantwortlich.

Nur derjenige, der das von Gott geoffenbarte Sittengesetz, die von der Kirche eindeutig proklamierte sittliche Erlaubtheit und Unerlaubtheit einer Sache demütig und dankbar aufnimmt, ist der wahrhaft Gewissenhafte, der wahrhaft Verantwortliche.

Die Stimme der heiligen Kirche tritt nicht an die Stelle des Gewissens, sie erstickt unser Gewissen nicht, sie ruft uns nicht auf, die Verantwortlichkeit abzuschieben, sondern sie bietet dem Gewissen die notwendige Unterlage dessen, was gut und böse ist. Sie behütet und stützt unser Gewissen gegenüber all den Tendenzen unserer gefallenen Natur, die es zu übertönen versuchen.


aus: Dietrich von Hildebrand, Die Enzyklika "Humanae Vitae" - ein Zeichen des Widerspruchs; Verlag Josef Habbel Regensburg; AD 1968




Foto: privat

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