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Mittwoch, 20. Juni 2012

...keine bloße kirchenrechtliche Bestimmung

"Dass wiederverheiratete Geschiedene nicht die Kommunion empfangen dürfen, ist (...) keine bloße kirchenrechtliche Bestimmung, die vielleicht ein liberaler Papst einmal aufheben könnte."

"Die Eucharistie kann keine Geschlechtsgemeinschaft bezeichnen, konkretisieren und festigen, die keine sakramentale Ehe ist". Aber "auch die in einer ungültigen  'eheähnlichen' Verbindung Lebenden können diese ihre nichtkirchliche Gemeinschaft nicht in der Eucharistie darbringen oder in das Opfer Christi einbeziehen".

"Da... die betreffenden Menschen die vorausgehende Einheit mit der Kirche nicht besitzen, kann ihnen auch die Vertiefung und Intensivierung der Einheit durch den Empfang" des Leibes Christi "nichts nützen" (1) - Wer unwürdig den Leib des Herrn isst und sein Blut trinkt, so können wir noch mit dem heiligen Paulus hinzufügen, der isst und trinkt sich das Gericht (vgl. 1 Kor 11, 28-30)."

(1) zitiert aus: Scheffczyk, Eucharistie und Ehesakrament (Anm. 149) 388


aus: Manfred Hauke, "Ganz und gar katholisch" - Ein erster Einblick in das theologische Werk von Leo Cardinal Scheffczyk, AD 2003; S. 101/102  (s. Quellen)

vgl.:
KKK 1861


Durch diese Liebe, die die Eucharistie in uns entzündet, bewahrt sie uns vor zukünftigen Todsünden. Je mehr wir am Leben Christi teilhaben und je weiter wir in seiner Freundschaft fortschreiten, desto geringer wird die Gefahr sein, sich durch eine Todsünde von ihm zu trennen. Zur Vergebung von Todsünden ist aber nicht die Eucharistie bestimmt, sondern das Bußsakrament. Die Eucharistie ist das Sakrament derer, die in der vollen Gemeinschaft der Kirche stehen.


Bild: Julius Schnorr von Carolsfeld (1794–1872), Sündenfall, Holzschnitt aus "Die Bibel in Bildern", 1860


Weiteres zum Thema:
Wiederverheiratete Geschiedene und Zulassung zum Kommunionempfang

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