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Samstag, 28. Januar 2012

Krankensalbung aus Laienhand?

Von P. Bernward Deneke FSSP

Gleich zweimal mußte ich in knapp zwei Wochen einen ähnlichen Vorgang erleben. Es geschah jeweils in einem Ostschweizer Spital. Im ersten Fall trat ich bei einem Sterbenden ein und sah auf seiner Stirne deutlich ein Ölkreuz glänzen. „Die Krankenhausseelsorgerin hat ihm gerade vorher die Krankensalbung gespendet“, lautete die Auskunft. Im zweiten Fall berichtete mir ein Patient, die Seelsorgerin habe ihm das Sakrament der Krankensalbung angeboten, er aber habe es abgelehnt. Und es lag die Frage im Raum: „Kann das die Laientheologin denn überhaupt?“

Was heißt hier „können“? Selbstverständlich „kann“ sie dem Leidenden das Öl auftragen; das ist ja auch wirklich nicht schwer und erfordert weder ein theologisches Fachstudium noch eine pastorale Ausbildung. Aber durch die bloße Handlung einer Ölsalbung kommt das heilige Sakrament als gnadenwirksames Zeichen noch nicht zustande, denn dafür müssen einige Bedingungen erfüllt werden.

Zunächst muß es sich bei dem Empfänger um einen Menschen handeln, der wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr geraten ist (so der Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1514). Bekanntermaßen wird diese Voraussetzung oft nicht erfüllt; man nimmt routinemäßig Salbungen an älteren Menschen vor, bei denen eine ernsthafte Lebensgefahr nicht erkennbar ist. In den beiden erwähnten Fällen jedoch bestand kein Zweifel daran, daß der Zeitpunkt für die Krankensalbung gegeben war.

Sodann verlangt die Kirche, dass „Materie“ und „Form“ des Sakramentes stimmen, daß also das (für gewöhnlich bischöflich geweihte) Krankenöl und der kirchliche Ritus mit der vorgeschriebenen Spendeformel verwendet werden. Ich bin bei der besagten Salbung durch die Seelsorgerin nicht anwesend gewesen, vermag daher nichts darüber zu sagen, mit welchem Öl und welchem Ritus sie zur Handlung geschritten ist. Und trotzdem kann ich mit Gewißheit sagen: Es wurde kein Sakrament gespendet! Weshalb?

Weil nach verbindlicher katholischer Lehre als Spender des Sakramentes ein Priester verlangt ist. Das ergibt sich bereits aus der maßgeblichen Schriftstelle im Jakobusbrief (5,14-15): „Ist jemand unter euch krank? Dann lasse er die Priester (Presbyter) der Kirche zu sich rufen; und sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn dabei mit Öl salben im Namen des Herrn. Und das Gebet des Glaubens wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; und wenn er Sünden begangen hat, so wird ihm vergeben werden.“

Von dieser Stelle hat das Konzil von Trient in seiner 14. Sitzung (1551) erklärt, daß hier tatsächlich das Sakrament der Krankensalbung gemeint ist, welches „von Jesus Christus eingesetzt und vom Apostel Jakobus verkündet“ wurde: „Seine Wirkung ist die Gnade des Heiligen Geistes, deren Salbung die Vergehen, falls noch welche zu tilgen sind, und die Überbleibsel der Sünde wegnimmt und die Seele des Kranken aufrichtet und stärkt, indem sie ein großes Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit erweckt, das den Kranken hebt, so daß er die Lasten und Schmerzen der Krankheit leichter trägt und den Versuchungen Satans, der seiner Ferse nachstellt, leichter widersteht und manchmal, wenn es das Heil der Seele fördert, auch die körperliche Gesundheit wiedererlangt.“

Nach solchen licht- und trostvollen Ausführungen stellt das Konzil von Trient aber auch klar, was zur Frage „Krankensalbung durch Laien?“ zu sagen ist. Es tut dies mit einer Ausschlußformel, fährt also scharfes Geschütz auf, um damit den Anspruch höchster Lehrautorität zu unterstreichen: „Wer behauptet, die Presbyter der Kirche, die nach dem Apostel Jakobus zur Salbung des Kranken gerufen werden sollten, seien nicht die vom Bischof geweihten Priester, sondern die Ältesten jeder Gemeinde, und deshalb sei der eigentliche Spender der Letzten Ölung nicht allein der Priester – der sei ausgeschlossen.“

Nun tun sich die Kreise, welche die Salbung durch Laien bejahen, vermutlich mit dogmatischen Entscheidungen des als „antiprotestantisch“, „gegenreformatorisch“ und „reaktionär“ verschrienen Konzils eher schwer. Gibt es amtlicherseits nichts Neueres zum Thema? Durchaus! Im Katechismus der Katholischen Kirche, erschienen im Jahr 1993, ist zu lesen: „Nur Priester (Bischöfe und Presbyter) sind die Spender der Krankensalbung.“ (Nr. 1516) Und das Kirchenrecht, promulgiert im Jahr 1983, stellt lapidar fest: „Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester, und nur er.“ (can.1003 § 1)
Jesus Christus, unser Erlöser, will zu den Kranken kommen, sie zu trösten und zu stärken. Das kann bei jedem Krankenbesuch durch einen gläubigen und liebevollen Menschen geschehen. Er will den Leidenden aber vor allem auch im Sakrament seine heilende und aufrichtende Gnade schenken, und das wirkt er allein durch seine geweihten Diener.


Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS)

2 Kommentare:

  1. Ich muss jetzt mal sagen, dass ich mich sehr darüber freue, dass du hier so regelmäßig Veröffentlichungen von P. Bernward Deneke einstellst. Es ist schön, auf diesem Wege Zugang zu solch hervorragenden Gedanken und Texten zu bekommen. Danke (natürlich auch an P. Deneke)!

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    1. Dem möchte ich mich ausdrücklich und in allen Teilen anschließen! Dank an P. Deneke, "Frischer Wind" und, nicht zu vergessen, die Väter des Tridentinums! ;-)

      "Licht- und trostvoll" Sic!

      GL

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