Dienstag, 3. Februar 2015

Kardinal Kasper vs Kardinal Cordes - Wer irrt? Kardinalsstreit um die Geistige Kommunion für zivil wiederverheiratete Geschiedene

Das unabhängige katholische Nachrichtenportal kath.net zitierte gestern (02.02.2015) aus einem Büchlein von Kurienkardinal Paul Josef Cordes über die "geistige Kommunion". Kardinal Cordes ist es ein Anliegen, die gute traditionsreiche Andachtsübung der geistigen (auch: geistlichen) Kommunion* wiederzuentdecken und wiederzubeleben.

Immer wieder hatten in den vergangenen Monaten Theologen und Nichttheologen die geistige Kommunion erwähnt im Zusammenhang  mit der Diskussion um eine angemessene Pastoral für zivil geschiedenen und standesamtlich wiederverheiratete Mitchristen. Da sie aufgrund des eheähnlichen Zusammenlebens mit einer anderen Person als dem Ehepartner objektiv in schwerer Sünde (Todsünde) leben - "ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht" (vgl. Familiaris consortio 84) - befinden sie sich nicht im Stand der heiligmachenden Gnade, die nach kirchlicher Lehre Voraussetzung für den fruchtbaren Kommunionempfang ist. Die Kirche rät ihnen deshalb um ihres Seelenheiles willen, sich des Kommunionempfangs zu enthalten (vgl. 1 Kor 11,29).

Nun ist eine Diskussion darum entbrannt, ob in der Situation der solcherart Betroffenen die Möglichkeit  der geistigen Kommunion eine Option wäre, um ihnen eine Vereinigung mit dem Herrn zu ermöglichen. Kardinal Cordes ist der Auffassung, dass dies möglich ist, da dieser "Form der Vereinigung mit dem Herrn keinerlei kirchenrechtliche Barriere im Weg stehe" - anders als das bei der sakramentalen Kommunion der Fall sei. Und Cordes äußert Unverständnis für die Reaktion Kardinal Kaspers. Dieser habe auf seinen Vorschlag knapp und schlicht kommentiert: "Wer zum sakramental-zeichenhaften Empfang der Eucharistie nicht zuzulassen wäre, der sei auch unwürdig für die Geistige Kommunion."

Hier sieht nun Cordes seinen Kollegen Kasper im Irrtum, denn dieser unterscheide nicht die -"äußere"- (kirchen-)rechtliche Situation von der -"inneren" - geistlichen Verfasstheit des Herzens, über die kein "Recht" befinden könne. Damit aber unterscheidet Cordes nicht zwischen objektivem Status und subjektiver Wahrnehmung des Sünders und beruft sich letztendlich auf ein "autonomes Gewissen", das wiederum nicht dem Denken und Lehren der Kirche entspricht. Ein Gläubiger Katholik ist an die Gebote Gottes und die der Kirche gebunden und ihnen in seinem Gewissen verpflichtet.

Kasper bestreitet jedoch eher den umgekehrten Weg; er stellt die Frage anders: Nach Aussagen der Glaubenskongregation und auch von Benedikt XVI. könnten zivil wiederverheiratete Geschiedene zwar nicht die sakramentale Kommunion empfangen, so Kasper in seinem "Evangelium der Familie", wohl aber die geistige Kommunion - wenn sie entsprechend vorbereitet seien. "Wer aber die geistige Kommunion empfange, sei 'eins mit Christus'. Warum könnte er dann nicht auch die sakramentale Kommunion empfangen?" (vgl. Walter Kasper: "Das Evangelium von der Familie", Rede vor dem Kardinalskonsistorium am 21. Februar 2014 und  in seiner gleichnamigen Schrift"). Damit setzt Kasper für die geistige Kommunion dieselbe Disposition voraus, nämlich den Stand der heiligmachenden Gnade, wie für den sakramentalen Empfang des Leibes Christi (vgl. CIC can 915 und 916). Man beachte in Kaspers Formulierung die Anmerkung: "...wenn sie entsprechend vorbereitet [sind]". Und in diesem Punkte muss man Kasper recht geben.

Franz von Sales sagt, dass die geistliche Kommunion jedem Menschen, der seine Sünden bereut, immer zugänglich sei. Die entsprechende Vorbereitung besteht also in der Reue über die Sünden und dem Vorsatz, bei nächster Gelegenheit in der Beichte das Sakrament der Versöhnung zu empfangen.

Kardinal Cordes empfiehlt bei seinem Votum für die Wiederbelebung der Übung der geistigen Kommunion in der "Tagespost" am 30.10.2014 die Lektüre des Theologen Johannes Auer (1910 - 1989), der sich, wie Cordes meint, 1951 wohl als einer der bisher Letzten mit der Materie befasst und darüber veröffentlicht hat. Aber selbst Auer sieht die geistige Kommunion für den Sünder nur als Übergangslösung - unter der Voraussetzung, dass er seine Schuld bereut und bis er die Möglichkeit hat, im Sakrament der Versöhnung den Gnadenstand wiederherzustellen. Auer schreibt:
Wann ist also die geistige Kommunion angebracht?
a. Die geistige Kommunion ist angebracht für alle, die im Stande der Todsünde sind und einer heiligen Messe beiwohnen, einerlei, ob es sich um eine pflichtmäßige Sonntagsmesse oder um eine freie Werktagsmesse handelt. Sie gibt die Möglichkeit einer wirklichen und fruchtbaren Teilhabe am heiligen Meßopfer auch für den Sünder. Doch wäre es untragbar, die geistige Kommunion auf diesen Fall einzuschränken oder darin auch nur ihren Hauptsinn zu sehen. Im Gegenteil ist zu diesem Fall, wo das klare Gewissensurteil einer schweren Sünde vorliegt, zu sagen, daß hier die Gewissenspflicht vorliegt, so bald als möglich über das Bußgericht der Kirche sich um den Gnadenstand zu bemühen. Die geistige Kommunion wäre nur angebracht, wenn und solange die Beichte nicht möglich ist. Selbstverständlich ist aufrichtige (wenn möglich vollkommene) Reue vorausgesetzt, soll es überhaupt zu einer geistigen Kommunion kommen. Der Mensch, der bewußt an der schweren Sünde festhält, der nicht zu einer seelischen Haltung kommt, die zur Reue gehört, wird erst recht nicht zu einer seelischen Haltung finden, die Voraussetzung für die geistige Kommunion ist.

(in: "Geist und Leben" 1951/2 Johann Auer Geistige Kommunion. Sinn und Praxis der communio spiritualis und ihre Bedeutung für unsere Zeit [113–132], S.123/124)

Natürlich kann sich ein Christ im Stande der Todsünde nach dem Sakrament sehnen. Die Erweckung dieser Sehnsucht kann zum Geschenk der helfenden Gnade führen, die wiederum zu einem ernsthaften Bereuen des trostlosen Seelenzustandes führen kann. Also: Erwecken der Sehnsucht: JA; geistige Kommunion: NEIN.


*  Da in der Literatur und in der Spiritualität beide Begriffe. "Geistige Kommunion" und "Geistliche Kommunion" gebräuchlich sind, sie aber dasselbe bezeichnen, beschränke ich mich in diesem Fall darauf, der Bezeichnung von Kardinal Cordes (und Johann Auer) zu folgen und also von der "Geistigen Kommunion" zu handeln, obwohl ich eigentlich eher dem anderen Ausdruck zugeneigt bin, da es sich hier nicht nur um einen geistigen Akt, sondern mehr noch um einen geistlichen Akt (lat.: communio spiritualis) handelt.



Was bedeutet "Geistige Kommunion"? Papst Pius XII. (1939 - 1958) erklärt in der Enzyklika "Mediator Dei", wie Geistige Kommunion geht:
"Sie (Anm.: die Kirche) wünscht vor allem, daß die Christen - besonders wenn sie die eucharistische Speise nicht leicht in Wirklichkeit empfangen können - sie wenigstens geistigerweise empfangen und zwar so, daß sie durch lebendigen Glauben, durch demütige und ehrfürchtige Hingabe an den Willen des göttlichen Erlösers in möglichst innigem Liebeseifer sich mit ihm verbinden." (MD 304)


Weiteres zum Thema "Geistige/ Geistliche Kommunion":

+      +      +

7 Kommentare:

  1. Vielleicht mutet meine Frage seltsam an, aber gibt es sonstige Gründe für die geistige Kommunion?
    Z.B. ein psychiches Leiden oder keine Möglichkeit der knienenden Mundkommunion

    AntwortenLöschen
  2. Nein, nicht seltsam. Danke für die Frage.

    Ich würde sagen, das ist zuerst eine Frage an einen erfahrenen und guten Beichtvater. Aber ich denke auch, soviel kann man sagen, dass immer da die Geistige Kommunion sinnvoll ist, wo der Gläubige, wie es in der Enzylika "Mediator Dei" von Papst Pius XII. heißt (Nr. 304), "die eucharistische Speise nicht leicht in Wirklichkeit empfangen" kann.

    Das mögen (außer der räumlichen Entfernung zu einer möglichen Mitfeier der heiligen Messe) körperliche Gebrechen, wie z. B. ein starker Tremor, Schluckbeschwerden etc. sein oder psychische Leiden, bei denen die Eucharistie nicht ohne Gefährdung für das hl. Sakrament oder des Gläubigen konsumiert werden kann.

    Auch das Gewissen kann ein Grund sein, auf die sakramentale Kommunion zu verzichten, wenn keine Möglichkeit besteht, die hl. Speise als Mundkommunion zu empfangen und man zudem fürchten muss, an der Kommunionbank (oder in der "Schlange") durch den Empfang der Mundkommunion Aufsehen zu erregen. Allerdings sollte man möglichst eine Gemeinde besuchen, indem die Mundkommunion gebräuchlich ist.

    Gott sei dank ist hier seit der Initiative und dem guten Beispiel von Papst Benedikt XVI. viel in Bewegung gekommen und in manchen Pfarreien hat man wieder Möglichkeiten geschaffen, um Gläubigen die kniende Mundkommunion zu ermöglichen (z. B. indem man eine Kommunuionbank, Betschemel bereitstellt oder Kniekissen/ -teppich auf den Altarstufen auslegt). Ich habe solche Möglichkeiten selbst erlebt.

    Und Gott sei Dank wachsen die Gemeinschaften immer mehr, bei denen die Mundkommunion üblich ist...

    AntwortenLöschen
  3. Vielen Dank für die Antwort, auch für den Hinweis auf die Enzyklika v. Pius XII!

    AntwortenLöschen
  4. Vielen Dank für den interessanten Artikel.
    Ich selbst habe im Jahre 2012 zum ersten Mal von der geistlichen Kommunion (Verzeihung, mir ist dieser Begriff lieber) erfahren. Da saß ich nämlich im Archiv der Erzdiözese Krakau und studierte die Akten von Kardinal Sapieha.
    Sapieha hat (wohl im Jahre 1940) ein kleine Gebetbüchlein verfasst, dass er den jungen Leuten mitgab, die zum sogenannten Arbeitsdienst nach Deutschland verschleppt wurden. Am Beginn des Büchleins stand eine Art Katechese. Darin ging es sehr lange um die geistliche Kommunion. Sapieha hat den jungen Leuten die geistliche Kommunion empfohlen, weil er genau wusste, dass sie (zumindes die meisten von ihnen) keine Möglichkeit zum Messbesuch und zum Empfang der Sakramente haben würden. Da ging es um die geistliche Kommunion auch ohne Heilige Messe. Die Voraussetzungen, die er für den Empfang der geitlichen Kommunion sah, waren dieselben wie auch beim Empfang der sakramentalen Kommunion. Deswegen hat er den jungen Leuten auch mehrfach eingeschärft die Sünde zu meiden.
    Die Lektüre dieses Büchleins war schon auch erschütternd. Weil es ja doch zeigt, dass Gott das Wichtigste ist, auch und gerade im Leiden.

    Darf ich noch fragen, was das für psychische Erkrakungen sind, wo die geistliche Kommunion sinnvoller ist, als die sakramentale?

    AntwortenLöschen
  5. Lieber Helle-Berg,

    herzlichen Dank für diese interessante Ergänzung!

    Zur Frage nach den psychischen Krankheiten (bzw. Störungen), bei denen eine geistliche Kommunion der sakramentalen vorzuziehen ist: Es ist schwer, hier Störungen konkret zu benennen.

    AntwortenLöschen
  6. @Der-Helle-Berg: z.B. eine Phobie, eine Panikstörung...

    AntwortenLöschen
  7. Ja, genau. Danke, Non Konform!
    Es ist schwierig zu benennen, weil es immer auch auf die Ausprägung der Störung sowie Einzelfall und -situation ankommt.

    AntwortenLöschen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...