Dienstag, 24. Juni 2014

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 36: Die Pfarrbeauftragten (2); Das Pastoralteam

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie


Teil 36


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


Fortsetzung von hier (Die Pfarrbeauftragten)

III.  Die Unterbauung durch die progressistische Theologie

Die progressistische Theologie lieferte die pseudotheologische Unterbauung dieser neuen Stufe der anderen Hierarchie.

Der Münchner Dogmatiker Peter Neuner sieht hier "ein gemeindeleitendes Amt für Laien" geschaffen, dem nur die Leitung der Eucharistiefeier und die sakramentale Lossprechung fehlen (7). Dem kann nach ihm unschwer abgeholfen werden. Neuner plädiert denn auch dafür, die Pastoralreferenten in der "Gemeindeleitung" zu "ordinieren" (8).

Nach Ottmar Fuchs können und sollen Nichtgeweihte die Gemeindeleitung zur Gänze mit allen Rechten und Pflichten übernehmen (9). Er stellt sich die wünschenswerte Bestellung des Gemeindeleiters wie folgt vor. Dieser wird von unten, von der Gemeinde her beauftragt. "Die kirchliche Leitung" auf Dekanats- oder Diözesanebene "wird solche Beauftragung in der Regel gutheißen und ... bestätigen" (10). Die Vision eines künftigen Amtes von Fuchs bezieht sich auf Männer und Frauen, Verheiratete und Unverheiratete; die bisherigen "Zulassungsbestimmungen" zum Amt sind lediglich disziplinär (11).


Die deutschen Bischöfe befassten sich mit dieser Angelegenheit in dem Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" (pdf). Leider geht ihm die wünschenswerte Klarheit ab. Wenn es darin heißt, alle Christen seien befähigt "zur Mitwirkung am Leitungsdienst" (I,1,1), so ist das schlicht falsch. Das Papier korrigiert sich denn auch bald selbst und sagt ganz richtig: "Der Dienst der Leitung der Gemeinde als sakramentale Repräsentation des Hirtenamtes Jesu Christi ist an die Weihe ... gebunden" (II,1,7). Einen anderen Leitungsdienst als den sakramental begründeten gibt es aber nicht. Es ist daher abwegig, eine neue hierarchische Leitungsstufe aus solchen zu schaffen, denen die sakramentale Weihe fehlt.

Auf das Zweite Vatikanische Konzil kann man sich dabei nicht berufen. Das Konzil spricht nirgends davon, dass Nichtgeweihte Leitungsaufgaben in der Kirche innehaben können (Lumen gentium Nr. 33; Apostolicam actuositatem Nr. 24). Wenn, wie das Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" weiter erklärt, der Hirtendienst der Gemeindeleitung "unlösbar" mit der Leitung der Feier der Eucharistie verbunden ist (II,1,7), dann ergibt sich auch daraus, dass ein Nichtpriester nicht die Gemeindeleitung innehaben kann.

Die Terminologie des Papiers führt in die Irre, und dadurch wird die ganze Sache falsch. Seine Verfasser haben keine klaren Begriffe. So verstehen sie nicht, den Begrff "Leitung" zu definieren. Leitung ist nicht gleich Betätigung. Leiten besagt führen, anordnen, beaufsichtigen. Leitung haben besagt führende Überlegenheit, d. h. weisungsberechtigte Autorität über andere besitzen.

Mitarbeit ist etwas anderes als Leitung. Es ist falsch, wenn das Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" nun die Verkündigung, den Gottesdienst und die Wohlfahrtspflege unter die Überschrift "Leitungsaufgaben" des Pfarrers subsumiert (III,3,1). Alle drei genannten Tätigkeiten sind zwar Aufgaben des Pfarrers, stellen aber als solche keine Leitung dar. Sie bedürfen der Leitung, sind aber selbst von der Leitung verschieden.

Das Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" warnt schließlich davor, die hauptamtlichen Mitarbeiter einer Pfarrei "faktisch in die Rolle der Gemeindeleitung" zu drängen (III,5,4). Aber eben dies geschieht in der Limburger Ordnung und den Ordnungen, die ihr folgen. Hier werden die Laienfunktionäre geradezu von Amtes wegen in die Gemeindeleitung eingesetzt. Es ist keine Frage, dass damit eine neue hierarchische Stufe von Nichtgeweihten aufgebaut wird. Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Bischof Lehmann bezeichnete das Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" als "Zwischenbilanz", d.h. er rechnete damit, dass die Entwicklung auf Umstülpung der Kirchenverfassung weitergeht, und er ermutigte mit dieser Bezeichnung zu solchen weiteren Verkehrungen.


IV.  Das Pastoralteam

1.  Aufbau

a)  In der Diözese Speyer

Eine andere Weise, den Priesterstand einzuebnen und das Priesteramt zu nivellieren, besteht darin, ihn in ein "Pastoralteam" einzubinden.

Der Speyerer Diözesanpastoralplan führte das "Pastoralteam" ein. Es setzt sich zusammen aus dem Pfarrer oder an dessen Stelle aus einem Diakon oder Laien als Pastoralteamleiter, dem Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates, den Verantwortlichen für die drei Grunddienste (Katechese, Liturgie, Caritas), dem Kaplan, dem Ständigen Diakon, dem Pastoral- oder Gemeindereferenten. Dieses Gremium ist allzuständig. Nach diesem famosen Modell gehen die Grunddienste d. h. praktisch alles, was sich in einer Pfarrei tut, in die Hände der Verantwortlichen, d.h. gewöhnlich von Laien über.

Pastoralteamleiter in Pfarreien ohne Pfarrer ist in der Regel ein Laie. Ihm ist die komplette Seelsorge übertragen, soweit sie nicht an die Weihe gebunden ist. Er plant die gesamte Seelsorgearbeit in der Gemeinde und führt sie durch, wobei ihm die Verantwortlichen der Grunddienste zur Seite stehen.

Eine Aufgabenbeschreibung legt seine (Anm.: des Pastoralteamleiters) Kompetenz und seine Verantwortung fest. Er besitzt volle Handlungsverantwortung. Dem Pfarrer bleiben die Feier der Eucharistie und die Spendung der Sakramente. Er ist unmittelbarer Vorgesetzter des Pastoralteamleiters und nimmt die "Führungsverantwortung" wahr. Man fragt sich, was davon für ihn übrig bleibt. Offenbar das, was darauf folgt: "er leitet die regelmäßigen Dienstbesprechungen und trägt Sorge für die notwendige Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter".

b)  In anderen Diözesen

Das Pastoralteam blieb keine Erfindung des Bistums Speyer. Auch in dem Papier "Pastorale Planung" für Mainz taucht das Pastoralteam auf, in dem Priester, Diakone und Laien Pfarreien "leiten" (Nr. 16). Das Konzept "Pfarreiengemeinschaft als Seelsorgeeinheit", das am 2. Februar 1997 in der Diözese Augsburg in Kraft gesetzt wurde, etabliert ebenfalls in den Pfarreiengemeinschaften ein "Seelsorgetam", das Beratungsgremium und Leitungsteam in einem ist (S. 21).


2. Beurteilung

In der Konstruktion des Pastoralteams wird das priesterliche Haupt der Gemeinde bis zur Unkenntlichkeit in Laienfunktionen eingebunden und nivelliert. Christus wird nicht repräsentiert durch ein Pastoralteam, sondern durch das priesterliche Haupt der Gemeinde. Der Priester ist nicht gleichberechtigtes Mitglid eines Teams; der Priester ist von Gott bestellter Hirt.

Verbindliche Beschlüsse fassen kann nur, wer die entsprechende Vollmacht besitzt. Geistliche Vollmacht besitzt nur ein Kollegium, dessen Mitglieder Träger solcher Vollmacht sind. Die laikalen Mitglieder des Pastoralteams besitzen keine Vollmacht, und damit hat auch das Pastoralteam keine kollektive Leitungsvollmacht. Die Leitungsbefugnis des Priesters breitet sich nicht auf die in dem Team befindlichen Nichtgeweihten aus.

Die Konstruktion des Pastoralteams erweist sich somit als grundsätzlich verfehlt. Damit wird wiederum gegen die Verfassung der Kirche verstoßen, die eben gerade nicht, was die seinshafte Grundlage für geistliche Vollmacht angeht, eine Gesellschaft von Gleichen ist.


( 7)   Herder Korrespondenz 49, 1995, 131
( 8)   Herder Korrespondenz 49, 1995, 131
( 9)   Fuchs, Ämter für eine Zukunft der Kirche 121
(10)  Fuchs, Das kirchliche Amt 86f
(11)  Fuchs, Das kirchliche Amt 85


Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen


Relevante Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz (DBK):
  • "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" vom 28. September 1995 (pdf)
  • Beschlüsse der Gemeinsamen Synode 1971-1975: "Die pastoralen Dienste in der Gemeinde" (pdf) und "Rahmenordnung für die pastoralen Strukturen und für die Leitung und Verwaltung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland" (pdf)
  • weitere Downloads zur "Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland 1971-1975" hier (bis ganz nach unten scrollen)

"Mentalitätswandel":

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