Donnerstag, 20. Februar 2014

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 18: Die Ernennung der Theologieprofessoren

Prof. Dr. Georg May


Die andere Hierarchie

Teil 18


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


III.  Die Ernennung der Theologieprofessoren

1.  Das Recht der Selbstergänzung

In Deutschland rechnet man mit einer Zahl von etwa 400 Professoren der katholischen Theologie (Anm.: Stand 1997). Die Lehrstellen sind begehrt, denn sie beinhalten eine interessante Tätigkeit, hohes Gehalt und beträchtliche Unabhängigkeit.

Die theologischen Fakultäten Deutschlands besitzen wie alle anderen Fakultäten das Recht der Selbstergänzung. Das heißt: Sie stellen selbst eine Liste der Personen auf, die nach ihrer Meinung für die Besetzung eines vakanten Lehrstuhls in Frage kommen.

Nun werden aber die theologischen Fakultäten Deutschlands, von wenigen Ausnahmen abgesehen, durch die Matadore der progressistischen Theologie beherrscht. Das bedeutet: Diese Theologen sorgen dafür, dass, soweit ihre Macht reicht, nur Personen ihrer Couleur auf Berufungslisten gelangen und folgeweise in Lehrstühle einrücken.

Dabei gehen sie rücksichtlos vor. Das Establishment kennt weder Fairness noch Erbarmen mit anders eingestellten Theologen. Wer ihm nicht passt, der wird ohne Rücksicht auf Können und Leistung diffamiert, boykottiert oder totgeschwiegen. Rezensionskartelle sorgen dafür, dass die Schriften des Establishments günstig, jene von missliebigen Gelehrten ungünstig besprochen werden.

Die Bischöfe haben wie immer diesem Treiben im Wesentlichen tatenlos zugesehen. Es steht in ihrer Macht, auf die Auswahl der Theologieprofessoren Einfluß zu nehmen. Die erforderte Bescheinigung der lehrmäßigen und sittlichen Unbedenklichkeit ist eine scharfe Waffe in ihrer Hand. Aber sie ist stumpf geworden. Es gibt Fälle, in deutschen Landen, in denen völlig korrekt lehrend und lebende Theologen von deutschen Bischöfen von Lehrstühlen ferngehalten wurden, wohl aber solche, gegen die starke Bedenken vorlagen, anstandslos in Lehrstellen einrücken konnten.

 Auch der Heilige Stuhl wird seiner Aufgabe bei der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bei der erstmaligen Anstellung auf Lebenszeit einzuholen ist, häufig nicht gerecht. Bei der Besetzung von Lehrstühlen werden manchmal von der römischen Kongregation für das katholische Bildungswesen Gutachten von rechtgläubigen Theologen angefordert. Wenn sie eine zum Establishment gehörige Persönlichkeit ungünstig beurteilen, bleiben sie in der Regel unbeachtet. So nimmt das Unheil weiter seinen Lauf. Eines ist sicher: Eine Kirche, die Leute zu theologischen Lehrern macht, die Lehre und Ordnung der Kirche unterwühlen, gräbt sich selbst das Grab.


2.  Die fortschreitende Laisierung

Die vornehmste Aufgabe der theologischen Fakultäten und die Grundlage ihrer Existenz war und ist die Ausbildung von Priestern. Der Rückgang der Zahl der Priesteramtskandidaten, der auf den innerkirchlichen Zusammenbruch zurückzuführen ist, ändert daran nichts.

Das Zweite Vatiklanische Konzil erwartete, dass Priesteramtskandidaten durch Priester ausgebildet werden (Presbyterorum ordinis Nr. 19). Auch der regierende Papst (Anm.: Johannes Paul II.)     setzte am 30.August 1994 als selbstverständlich voraus, dass die Priesteramtskandidaten durch gelehrte und vorbildliche Priester ausgebildet werden.(8) Diese Forderung steht wie viele andere in der nachkonziliaren Kirche Deutschlands lediglich auf dem Papier.

Die theologischen Fakultäten unterliegen einer rasch fortschreitenden Laisierung. An manchen Orten lehren nur noch wenige Priester. In der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Mainz sind von 13 Professoren acht Laien und fünf Priester; vier dieser Priester sind älter als 60 Jahre. So sieht es also um die Priesterbildung in der Diözese des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (Anm.: im Jahre 1997 war das der Mainzer Bischof Karl Lehmann) aus.





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