Freitag, 25. Januar 2013

Kölner Kliniken: Was geschah wirklich?

Eine unglaubliche Fülle von Halbwahrheiten und Falschinformationen ist in den letzten Tagen von den Medien über die angebliche Behandlungsverweigerung zweier katholischer Krankenhäuser in Köln gegenüber einer vermutlich vergewaltigten 25-jährigen Frau verbreitet worden.

Die angefragten Häuser sollen eine generelle Behandlung der Frau abgelehnt haben, weil es ihnen von "der Kirche" verboten gewesen sei, über die in solchen Fällen ansonsten obligatorische Verhütung bzw. Beendigung einer eventuellen Schwangerschaft aufzuklären und der Patientin die "Pille danach" zu verschreiben. Eine Welle der Empörung in der Bevölkerung und bis in die Politik war die Folge (besonders unsachlich war die Berichterstattung bzw. Kommentierung dazu z.B. hier und hier ).

Inzwischen haben sich die genauen Umstände des Vorfalls, der sich Mitte Dezember 2012 ereignete, geklärt. Die Sendung "Lokalzeit - Köln" des WDR vom 22.01.2013 berichtete nochmals über die Vorwürfe gegen die Krankenhäuser und befragte den ärztlichen Direktor des betroffenen St. Vinzenz-Hospitals, Prof. Dr. Dietmar Pennig, über den Hergang des Geschehens.

Dieser erklärte, dass die Patientin entgegen anderen, missverständlichen Berichten nicht von der dem St. Vinzenz-Hospital angegliederten Notdienstpraxis abgewiesen, sondern dort aufgenommen und bereits von einer Ärztin behandelt und versorgt worden war. Genau diese Ärztin hatte dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer schon vor den Anfragen an die fachgynäkologische Abteilung ein Rezept für die "Pille danach" ausgestellt.

Die Notdienstpraxen sind Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigung, die unabhängig von den Kliniken, jedoch aus praktikischen Gründen oftmals in Räumen oder dem Gelände derselben betrieben werden. Sie sind also unabhängig von den jeweiligen Kliniken; Ärzte, die dort den Notdienst übernehmen, sind dementsprechend kein Personal des jeweiligen Krankenhauses und dieses ist gegenüber den notdiensthabenden Ärzten auch nicht weisungsbefugt. Damit sind diese Ärzte rechtlich nicht verpflichtet, sich in ihrem Dienst an der katholischen Lehre zu orientieren, und auch nicht dazu, auf die Empfehlung und Verabreichung eines Abtreibungspräparates zu verzichten.

Prof. Dr. Pennig berichtete weiter, dass die notdiensthabende Ärztin der Notarztpraxis am St. Vinzenzhospital nun telefonisch bei der gynäkologischen Abteilung des Hauses um weiteres Vorgehen angefragt habe. Die angesprochene Gynäkologin habe darauf hingewiesen, dass das St.Vinzenz-Hospital seit September 2012 aus dem Netzwerk für anonyme Spurensicherung (ASS) abgemeldet wurde (u.a. deswegen, weil nicht die "Pille danach" verschrieben werden dürfe), und sich deshalb empfehlen würde, direkt ein städtisches Krankenhaus aufzusuchen, das der anonymen Spurensicherung angeschlossen ist.

Es bleibt festzustellen, dass der Vorwurf der "Behandlungsverweigerung" für Opfer von Sexualdelikten durch katholische Krankenhäuser nicht gerechtfertigt war. Im Gegenteil haben die Kliniken bekräftigt, dass im Verdachtsfall alle notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden und der Patientin eine ganzheitliche Fürsorge zukommt.

Auch Gloria.tv hatte in der Nachrichtensendung vom 21.01 2013 fälschlicherweise behauptet, dass katholischen Kliniken generell "nach neuen Statuten" keine Vergewaltigungsopfer mehr behandeln würden und damit den ungerechtfertigten Vorwurf anderer Medien wiederholt.
 
Ebenso  besteht kein Hinweis darauf, dass angestellte Ärzte oder Ärztinnen katholischer Einrichtungen entgegen der Ausrichtung des Hauses die "Pille danach" verschrieben haben, wie das die Berichterstattung von Gloria.tv (z.B. am 22.01.2013) behauptet hatte. Gloria.tv hatte im Jahr zuvor berichtet, dass von Ärzten oder Ärztinnen katholischer Einrichtungen die "Pille danach" per Rezept verschrieben werde. Dies wurde durch dementsprechend ausgefüllte Rezepte belegt, die sich "Detektive" unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in den Notfallkliniken ergaunert hatten. Die Formulare wurden aber von Ärzten der Notfallklinik ausgestellt; nicht von Ärzten des katholischen Hauses.

Allerdings wirft die Aussage des  Geschäftsführers des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschland, Thomas Vortkamp, wieder Fragen auf. Vorkamp sagte gegenüber "domradio" am 22.01.2013: "Viele der katholischen Häuser machen ihr Vorgehen von den konkreten Umständen abhängig und entscheiden im Einzelfall. Wir stehen da in einem enormen Spannungsfeld. Und eigentlich richten sich diese Fragen an die verfasste Kirche: Welche Sexualethik verfolgt die Kirche in der modernen Gesellschaft, wie lässt sich das Nein zu Pille und Verhütung noch vermitteln und ist die Pille danach wirklich als Abtreibungspille zu bewerten?" Diese Aussagen stellen die Praxis bzgl. des Umgangs mit der Verschreibung der "Pille danach" der an katholischen Häusern tätigen Ärzten und Ärztinnen wieder in Frage.

Update: Karl Geßmann, Verwaltungsdirektor des St.-Josef-Hospital in Troisdorf und des St.-Johannes-Krankenhaus in Sieglar, die von der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO) betrieben werden, sagte gegenüber dem Rhein-Sieg-Anzeiger (17.01.2013), dass Vergewaltigungsopfer „mit allem, was dazu gehört“ medizinisch versorgt werden –  auch mit der „Pille danach“, wenn es sein muss...
 

Zur weiteren Information über den tatsächlichen Hergang des Vorfalls im Dezember 2012:


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