Montag, 15. August 2011

Ablass konkret

Die Bedingungen um einen Ablass zu erhalten:

aus der Apostolischen Konstitution von Papst Paul VI.

N. 7. Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses sind die Verrichtung des mit dem Ablass versehenen Werkes und die Erfüllung folgender drei Bedingungen erforderlich: Sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters. Darüber hinaus ist das Freisein von jeder Anhänglichkeit an irgendeine, auch lässliche Sünde erfordert.

Wenn eine derartige Bereitung nicht vollständig vorhanden ist oder die genannten Bedingungen, unbeschadet der Vorschrift der Norm 11 bezüglich der "Behinderten", nicht erfüllt werden, so gewinnt man nur einen Teilablass.

N. 8. Die drei Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem vorgeschriebenen Werk erfüllt werden. Es ist jedoch geziemend, die heilige Kommunion und das Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters auf denselben Tag wie das Werk zu legen.

N. 9. Es genügt die einmalige sakramentale Beichte, um mehrere vollkommene Ablässe zu empfangen. Einmalige eucharistische Kommunion und einmaliges Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters genügt jedoch nur zur Gewinnung eines einzigen vollkommenen Ablasses.

N. 10. Der Bedingung, nach der Meinung des Heiligen Vaters zu beten, wird voll genügt mit dem Beten eines Vaterunser und Gegrüßet seist du, Maria nach seiner Meinung; es ist jedoch dem einzelnen Gläubigen freigestellt, ein beliebiges anderes Gebet zu sprechen entsprechend seiner Frömmigkeit und Verehrung gegenüber dem Papst.


Weiteres zum Thema:
Linkliste zum Thema "Ablass"

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...